Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht im Netz

Eltern müssen auch rechtliche Aspekte bedenken, wenn ihre Kinder das Internet nutzen. So haften Eltern kleiner Kinder für diese, wenn sie zum Beispiel das Urheberrecht verletzen, indem sie Texte anderer ohne deren Zustimmung online stellen. Persönlichkeitsrechte werden verletzt, wenn Bilder oder Videos anderer Menschen ohne deren Zustimmung zum Beispiel bei Facebook veröffentlicht werden. Je älter das Kind wird, desto mehr haftet es selbst. 


Eltern sollen sich auch mit Datenschutz beschäftigen. So dürfen Jugendliche nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung erst ab einem Alter von 16 Jahren – und nicht wie früher ab 13 Jahren – Messengerdienste wie WhatsApp oder soziale Netzwerke wie Facebook eigenständig nutzen. Jüngere Kinder dürfen solche Angebote nur mit Zustimmung ihrer Eltern nutzen. Die Anbieter*innen überprüfen jedoch bisher das Alter der Nutzer*innen nicht.

Eltern haften nicht grundsätzlich, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflichten verletzen. Für Kinder im Internet heißt das, dass Eltern sie nicht die ganze Zeit überwachen müssen, sondern dass sie sie aufklären müssen, was sie tun und was sie nicht tun können. 


Auf folgenden Seiten können Sie und Ihre Kinder sich über rechtliche Fragen, die sich bei der Internetnutzung Ihrer Kinder ergeben, informieren:


Für Eltern:

www.internet-abc.de/eltern/kinder-und-datenschutz

 

Für ältere Kinder und Jugendliche:

www.handysektor.de/datenschutz-und-recht